Einheitliche Grundsteuer beschlossen

21.02.2026

Rat reagiert auf Gerichturteil aus Gelsenkirchen 

Die sogenannten differenzierten Hebesätze bei der Grundsteuer B, also die unterschiedliche Besteuerung von Wohn- und Nicht-Wohngrundstücken, etwa im gewerblichen Bereich, sind durch die Rechtsprechung als nicht steuergerecht bewertet worden. Die Stadt Schwerte war deshalb verpflichtet, zu einem einheitlichen und rechtssicheren Hebesatz zurückzukehren.

Der Rat der Stadt Schwerte hat hierzu in seiner Sitzung am 11. Februar 2026 einen entsprechenden Beschluss gefasst. Der nun geltende einheitliche Hebesatz beträgt 1071 Prozent.

Wichtig ist dabei: Das Gesamtaufkommen aus der Grundsteuer für die Stadt Schwerte bleibt unverändert. Es handelt sich formal weder um eine Steuererhöhung noch um eine Steuersenkung, sondern um eine notwendige Neuverteilung, um eine rechtmäßige und gerechtere Besteuerung sicherzustellen.

Ein zentraler Aspekt ist dabei die Steuergerechtigkeit. Unter den bisherigen differenzierten Hebesätzen wurden Gebäude mit gemischter Nutzung – also mit Wohn- und Geschäftseinheiten – vollständig als Gewerbeimmobilien eingestuft, sobald sich darin eine gewerbliche Einheit befand. Dies führte zu einer unverhältnismäßig hohen steuerlichen Belastung für Mieterinnen und Mieter sowie Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnungen in diesen Gebäuden. Durch den nun einheitlichen Hebesatz wird diese strukturelle Benachteiligung korrigiert. Für viele dieser gemischt genutzten Gebäude ergibt sich künftig eine Entlastung.

Gleichzeitig ist uns bewusst, dass die Neuregelung für einen Teil der Wohnbevölkerung mit höheren individuellen Belastungen verbunden sein wird. Die CDU nimmt diese Sorgen sehr ernst. Entscheidend ist jedoch, dass die Grundsteuer künftig nach einheitlichen und gerechten Maßstäben erhoben wird und bestehende Ungleichbehandlungen beseitigt werden.

Uns ist ebenso bewusst, dass ein Hebesatz in dieser Höhe im interkommunalen Vergleich hoch erscheint. Gerade deshalb hat sich die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Schwerte im Rahmen der Beratungen zum Doppelhaushalt 2026/2027 intensiv und kritisch mit den städtischen Ausgaben auseinandergesetzt.

In seiner Haushaltsrede hat der Vorsitzende der CDU-Fraktion, Marco Kordt, deutlich gemacht, dass die finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt dauerhaft gesichert werden muss. Er hat zentrale Projekte der vergangenen Jahre benannt und zugleich dafür geworben, künftig klare Prioritäten zu setzen, Ausgaben konsequent zu überprüfen und zusätzliche Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger nach Möglichkeit zu vermeiden.

Die CDU Schwerte steht für eine verantwortungsvolle, rechtssichere und vor allem steuergerechte Finanzpolitik, die Belastungen fair verteilt und bestehende Benachteiligungen konsequent korrigiert.