Durchführung kommunaler Geschwindigkeitsmessungen

17.01.2026

in Kooperation mit anderen Kommunen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Axourgos,

sehr geehrte Damen und Herren,

die Verwaltung wird beauftragt, notwendige Maßnahmen zu schaffen, um eigene Geschwindigkeitsmessungen im öffentlichen Straßenraum des Stadtgebiets Schwerte in Kooperation mit anderen Kommunen (z.B. Fröndenberg) durchführen zu können.

Auf verschiedenen Straßenabschnitten im Stadtgebiet kommt es regelmäßig zu Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten. Dies führt zu einer erheblichen Gefährdung von Verkehrsteilnehmenden, insbesondere von Kindern, Senioren und Radfahrenden. Wiederholte Geschwindigkeitsüberschreitungen stellen eine konkrete Gefährdung der Verkehrssicherheit dar.
Auch Bürgerinnen und Bürger melden regelmäßig Risikobereiche, darunter Schulwege, Wohngebiete und Hauptverkehrsstraßen.
Durch konsequente Geschwindigkeitsüberwachung können Unfälle nachweislich reduziert und die Lebensqualität verbessert werden.

Daher beantragen wir:
• Die Einrichtung zusätzlicher mobiler Geschwindigkeitsmessstellen.
• Die Auswertung bestehender Verkehrsdaten an bekannten Gefahrenpunkten und die       Einschätzung der Lage an den betreffenden Straßenabschnitten.
• Eine Rückmeldung über die geplanten oder durchgeführten Maßnahmen und die geplanten Schritte der Stadtverwaltung.
• Mitteilung über den vorgesehenen zeitlichen Rahmen der Maßnahmen.
• Abstimmung mit dem Kreis Unna und der Polizei, falls erforderlich.
Begründung

Gemäß § 26 Straßenverkehrsgesetz (StVG) können Städte im Rahmen der kommunalen Verkehrsüberwachung mobile und stationäre Messungen durchführen.
Die Befugnis zur Verkehrsüberwachung – insbesondere zur Durchführung kommunaler Geschwindigkeitsmessungen – ist in der Zuständigkeitsverordnung NRW (ZustVO NRW) auf die örtlichen Ordnungsbehörden, sofern diese vom Kreis oder Land entsprechend beauftragt und organisatorisch ausgestattet sind, übertragen worden.
Im Kreis Unna nimmt die Kreisverwaltung die übergeordnete Verkehrsüberwachung wahr; Kommunen wie Schwerte sind ergänzend zuständig. Daher gilt zu prüfen, inwieweit kommunale Geschwindigkeitsmessungen im Stadtgebiet Schwerte in Kooperation mit anderen Kommunen möglich sind und wie diese umgesetzt werden können.