Antrag CDU Fraktion bezüglich "Optimierung der Nutzung und/oder Vermarktung der Wohnungslosenunterkunft Regenbogenstraße und des Übergangsheimes Hörder Straße"
Die CDU Fraktion bittet folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Jugendhilfe- und Sozialausschusses sowie auf die Tagesordnung des Ausschusses für Schule, Sport und Infrastruktur zu setzen: Die Verwaltung möge eine Prüfung vornehmen mit dem Ziel
- einer Belegungsoptimierung/-reduzierung im Gebäude Regenbogenstraße und
- einer alternativen Vermarktung der Objekte.
Begründung:
Die Stadt Schwerte hält seit Jahren die oben angeführten Objekte zur Unterbringung von Wohnungslosen und Asylsuchenden vor.
Das Gebäude Regenbogenstraße wurde in den 60-iger Jahren, das Gebäude Hörder Straße wurde zu Beginn der 90er Jahre erbaut.
Dem äußeren Anschein nach ist zumindest das Gebäude Regenbogenstraße bereits seit Jahren nur teilweise belegt. Das Gebäude Hörder Straße steht seit mehreren Jahren leer.
Die Satzung über die Unterhaltung und Nutzung der Unterkünfte für Wohnungslose der Stadt Schwerte vom 07.05.2009 sieht eine Aufgabe des Objektes Regenbogenstraße und die Folgenutzung des Objektes Hörder Straße vor.
Die vorstehend beschriebene Situation ist, insbesondere aus finanzieller Sicht betrachtet, mehr als unbefriedigend. Daher sollte die Verwaltung kurzfristig eine Prüfung mit der im Antrag formulierten Zielsetzung durchführen.
Nach der oben zitierten Satzung dient die Wohnungslosenunterkunft dazu, Wohnungslose vorübergehend mit Ersatzwohnraum zu versorgen. Nach Aussagen einiger der im Umfeld lebenden Nachbarn handelt es sich bei den meisten Bewohnern um bereits seit längerer Zeit dort Wohnende. In diesem Zusammenhang kommt auch die Frage auf, ob ein Teil der sich dort dauerhaft Aufhaltenden berechtigt ist, dort zu wohnen, d.h. regulär dort eingewiesen wurde. Den berechtigt dort Wohnenden muss wiederum permanent vermittelt werden, dass es sich nur um einen vorübergehenden Aufenthalt in dieser Wohnungslosenunterkunft handeln kann. Durch unregelmäßige Kontrollen muss sicher gestellt sein, dass sich keine Personen unberechtigt in dem Gebäude aufhalten.
Die CDU-Fraktion bittet um Stellungnahme der Verwaltung, über wie viel Wohneinheiten das Gebäude Regenbogenstraße verfügt, wie groß diese sind (Angabe in qm) und - anonymisiert - wie viel Bewohner bzw. Parteien dort seit wann - berechtigt - wohnen. In diesem Zusammenhang wird ein Bericht der Verwaltung erbeten, der erkennen lässt, welche Bemühungen die Verwaltung unternimmt, um diesen Personenkreis wieder dauerhaft mit regulärem Wohnraum zu versorgen.
Ziel der Bemühungen muss sein, den Wohnungslosenbestand möglichst in Richtung 0 zu reduzieren, in dem die eingewiesenen Personen flankierend beraten und bei der Wohnungssuche begleitet werden.
Parallel sind Vermarktungsbemühungen einzusetzen, die sich auf beide Immobilien zu beziehen haben, um der Interessenlage möglicher Käufer entgegenzukommen (ruhige Wohnlage = Wohnen in der Regenbogenstraße, alternativ: Lage an der Hörder Straße = Hauptverkehrsstraße mit großem Hinterlandgrundstück für eine evtl. gewerbliche Nutzung, sofern zulässig). So besteht auch Gewähr, einen maximalen Verkaufserlös zu erzielen.
Sollte sich ein Interessent für das Grundstück Hörder Straße finden, so wäre wahrscheinlich die Landesförderung aus der Zweckbindung anteilig zu erstatten. Diese könnte dann über den Kauferlös finanziert werden, der ja wesentlich höher sein wird. Auf keinen Fall sollte eine Vermarktung unterbleiben nur vor dem Hintergrund der Rückzahlung von Landesmitteln.






