Vorbericht zur kommenden Ergster Runde
Entgegen der umfangreichen und kontroversen Diskussion zur Dichtheitsprüfung privater Abwasseranlagen in den letzen Monaten, bleibt es in Schwerte bei den bisherigen Festlegungen.
Der größte Teil der Abwasserkanäle auf Schwerter Grundstücken ist bis zum 31.12.2012 zu überprüfen
Defekte private Abwasserleitungen belasten Boden und Grundwasser durch austretendes Schmutzwasser sowie die öffentliche Abwasseranlage durch eindringendes Fremdwasser. Der Landesgesetzgeber fordert daher in § 61a Abs. 3 Landeswassergesetz NRW von Grundstückseigentümern Schmutzwasserleitungen bis zum 31.12.2015 auf Dichtheit prüfen zu lassen.
Da die Stadt Schwerte größtenteils in einem behördlich festgesetzten Wasserschutzgebiet liegt, muss gemäß LWG NRW in den Entwässerungssatzungen der Kommunen eine kürzere Prüffrist festgelegt werden. Mit Inkrafttreten der Ortsentwässerungssatzung am 01.01.2009 wurde die Frist für die erstmalige Dichtheitsprüfung bei Abwasserleitungen, die zur Fortleitung industriellen oder gewerblichen Abwassers dienen und vor dem 1. Januar 1990 errichtet wurden oder zur Fortleitung häuslichen Abwassers dienen und vor dem 1. Januar 1965 errichtet wurden, auf den 31. Dezember 2012 verkürzt.
Die Hausbesitzer und Grundstückseigentümer in Schwerte haben deshalb im letzten Jahr vom Abwasserbetrieb Schwerte ein Informationsschreiben erhalten, in dem die rechtlichen Erfordernisse und technischen Möglichkeiten erläutert sind.
Darin wird empfohlen im Zuge der allgemeinen anerkannten Regeln der Technik, die erste in Augenscheinnahme, bzw. TV - Inspektion der Grundstücksentwässerungsanlage und die Dichtheitsprüfung von einem, von den evtl. anfallenden Sanierungsarbeiten unabhängigen Sachkundigen durchführen zu lassen.
Aufgrund der hohen Schadensrate der Abwasserleitungen im Altbaubereich ist es sinnvoll vor der Dichtheitsprüfung eine TV Inspektion durchführen zu lassen. Sollten bei der TV-Inspektion Schäden im Leitungssystem festgestellt werden, kann der Sachkundige gem. Runderlass vom 17.06.2011 Sanierungsfristen festlegen, ein Sanierungskonzept erstellen und eine Sanierungsfirma empfehlen, deren Arbeiten er auch nach Beendigung der Sanierung abnimmt bzw. eine Dichtheitsprüfung durchführt.
Da ein unabhängiger Sachkundiger nur inspiziert und nicht saniert, kann er im Fall einer notwendigen Sanierung ein objektives Sanierungskonzept vorstellen, ohne sein eigenes Sanierungsverfahren an den Mann bringen zu wollen und die Sanierungsarbeiten anschließend prüfen und abnehmen.
Eine Auflistung von Sachkundigen zur Dichtheitsprüfung von Grund- und Anschlussleitungen entsprechend des §61a LWG befindet sich auf der Internetseite des Umweltministeriums unter www.sadipa.it.nrw.de/Sadipa/. Darüber hinaus gibt es umfangreiche Informationen zum Thema Grundstücksentwässerung und Dichtheitsprüfung auf der Internetseite der SEG unter www.seg-schwerte.de.
Die Bescheinigung über das Ergebnis der Dichtheitsprüfung , einen Lageplan über den Leitungsverlauf sowie die Prüfprotokolle sind bei der Stadtentwässerung Schwerte GmbH in Kopie einzureichen.
Für Dichtheitsprüfungen jedoch keine Haustürgeschäfte abschließen
Leider hat es in den vergangenen Monaten auch in Schwerte wieder Fälle gegeben, bei denen eine TV-Inspektion oder Dichtheitsprüfung für unter 100 Euro angeboten wurden, um anschließend eine teure und häufig mangelhafte Sanierung zu verkaufen. Bei diesen größtenteils an der Haustür oder in Supermärkten angebotenen "Sonderaktionen" ist daher Vorsicht geboten. In Zweifelsfällen helfen die Mitarbeiter der SEG gerne weiter und stehen auch insgesamt bei Fragen zu diesem Thema jederzeit zur Verfügung.
Förderung
Wir möchten aber auch darauf hinweisen, dass für die eventuell anfallende Sanierung des Kanalsystems zur Zeit noch Fördermöglichkeiten in Form verbilligter Kredite seitens der kfw Bank, sowie der Stadtsparkasse Schwerte angeboten werden.
Kredite der kfw Bank (Programmnummer 141, Wohnraum modernisieren) können über Ihre Hausbank beantragt werden.
Informationen über die Konditionen der verbilligten Kredite erhalten sie unter: http://www.kfw.de/kfw/de/Inlandsfoerderung/Programmuebersicht/Wohnraum_Modernisieren/index.jsp , bei Ihrer Hausbank bzw. bei der Stadtsparkasse Schwerte.






